Heimatverein Kloster Seligenporten e. V.

traditionsbewusst - lebendig - modern - anders

Beitragsordnung

 § 1    Beitragshöhe 

          1. Vollbeitrag

12 € / Jahr



          2. Familienbeitrag

20 € / Jahr



          3. Ermäßigter Beitrag

6 € / Jahr



          4. Beitragsfrei

0 € / Jahr



          5. Individueller Beitrag

Mindestbeitrag + X / Jahr 



§ 2    Beitragsdefinition

  1. Vollbeitrag
    (a)    Vollmitglied ab dem vollendeten 25.Lebensjahr
  2. Familienbeitrag
    (a)    Vollmitglied, Partnermitglied (in einem Haushalt), einschl. aller Kinder und Jugendlicher bis zum vollendeten 25. Lebensjahr
    (b)   Wird ein Haushalt (teilweise) aufgelöst (z. B. Scheidung, etc.), so ist - sofern die Mitgliedschaft nicht fristgerecht gekündigt wurde - für die Mitglieder eine entsprechende Beitragsanpassung vorzunehmen.
    (c)    Besteht ein Familienverband aus max. 2 Mitgliedern und endet die Mitgliedschaft eines Mitglieds, so wird für das verbleibende Mitglied ab dem kommenden Jahr automatisch der Einzelbeitrag (§ 2 Abs. 1) erhoben.
  3. Ermäßigter Beitrag
    (a)    Einzelmitglied ab Vollendung des 18.Lebensjahres bis zum vollendeten 25. Lebensjahr
  4. Beitragsfrei
    (a)    Einzelmitglied bis zum vollendeten 18. Lebensjahr
    (b)   Mitglieder mit Schwerbehindertenausweis ab GdB 50%
  5. Individueller Beitrag
    Auf Wunsch des Mitgliedes kann ein individueller Beitrag vereinbart werden, der sich aus dem Mindestbeitrag sowie einer zusätzlichen Geldsumme zusammensetzt. 

§ 3    Beitragserhebung

  1. Bei Eintritt unter dem Jahr wird der Mitgliedsbeitrag basierend auf dem Eintrittsdatum anteilig nach ganzen Monaten erhoben.  
  2. Bereits bezahlte Mitgliedsbeiträge für das Jahr der Beendigung der Mitgliedschaft werden nicht erstattet.  
  3. Beitragsanpassungen (z. B. Wechsel von Einzel- zu Familienbeitrag) werden ab dem kommenden Jahr gültig.


§ 4    Bezahlung & Fälligkeit  

  1. Der Mitgliedsbeitrag ist am 20.12. jeden Jahres für das kommende Jahr fällig.  
  2. Bei Eintritt unter dem Jahr ist der Mitgliedsbeitrag im Monat des Beitritts, spätestens jedoch im Folgemonat fällig.  
  3. Für den Einzug des Mitgliedsbeitrages ist ein SEPA-Lastschrift-Mandat zu erteilen, das mit Beendigung der Mitgliedschaft automatisch erlischt.  
  4. Andere Zahlungsarten sind nur in begründeten Ausnahmefällen und mit Genehmigung des Vorstandes zulässig. 


Stand: 16.07.2021