Beitragsordnung
§ 1 Beitragshöhe
1. Vollbeitrag | 12 € / Jahr | ||
2. Familienbeitrag | 20 € / Jahr | ||
3. Ermäßigter Beitrag | 6 € / Jahr | ||
4. Beitragsfrei | 0 € / Jahr | ||
5. Individueller Beitrag | Mindestbeitrag + X / Jahr |
§ 2 Beitragsdefinition
- Vollbeitrag
(a) Vollmitglied ab dem vollendeten 25.Lebensjahr - Familienbeitrag
(a) Vollmitglied, Partnermitglied (in einem Haushalt), einschl. aller Kinder und Jugendlicher bis zum vollendeten 25. Lebensjahr
(b) Wird ein Haushalt (teilweise) aufgelöst (z. B. Scheidung, etc.), so ist - sofern die Mitgliedschaft nicht fristgerecht gekündigt wurde - für die Mitglieder eine entsprechende Beitragsanpassung vorzunehmen.
(c) Besteht ein Familienverband aus max. 2 Mitgliedern und endet die Mitgliedschaft eines Mitglieds, so wird für das verbleibende Mitglied ab dem kommenden Jahr automatisch der Einzelbeitrag (§ 2 Abs. 1) erhoben. - Ermäßigter Beitrag
(a) Einzelmitglied ab Vollendung des 18.Lebensjahres bis zum vollendeten 25. Lebensjahr - Beitragsfrei
(a) Einzelmitglied bis zum vollendeten 18. Lebensjahr
(b) Mitglieder mit Schwerbehindertenausweis ab GdB 50% - Individueller Beitrag
Auf Wunsch des Mitgliedes kann ein individueller Beitrag vereinbart werden, der sich aus dem Mindestbeitrag sowie einer zusätzlichen Geldsumme zusammensetzt.
§ 3 Beitragserhebung
- Bei Eintritt unter dem Jahr wird der Mitgliedsbeitrag basierend auf dem Eintrittsdatum anteilig nach ganzen Monaten erhoben.
- Bereits bezahlte Mitgliedsbeiträge für das Jahr der Beendigung der Mitgliedschaft werden nicht erstattet.
- Beitragsanpassungen (z. B. Wechsel von Einzel- zu Familienbeitrag) werden ab dem kommenden Jahr gültig.
§ 4 Bezahlung & Fälligkeit
- Der Mitgliedsbeitrag ist am 20.12. jeden Jahres für das kommende Jahr fällig.
- Bei Eintritt unter dem Jahr ist der Mitgliedsbeitrag im Monat des Beitritts, spätestens jedoch im Folgemonat fällig.
- Für den Einzug des Mitgliedsbeitrages ist ein SEPA-Lastschrift-Mandat zu erteilen, das mit Beendigung der Mitgliedschaft automatisch erlischt.
- Andere Zahlungsarten sind nur in begründeten Ausnahmefällen und mit Genehmigung des Vorstandes zulässig.
Stand: 16.07.2021